Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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Entwurf zur Änderung der Störfall-Verordnung bedeutet Rückschritt bei der Anlagensicherheit

(Bonn, Berlin, 05.03.2013) Als Rückschritt beim Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor Störfällen bezeichnet der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) den Entwurf des Bundes-Umweltministeriums zur Änderung der Störfall-Verordnung. Der Entwurf sieht vor, dass ab dem 15.2.2014 etwa 100 Betriebsbereiche, die derzeit dem Störfallrecht unterliegen, nicht mehr den Anforderungen der Störfall-Verordnung unterliegen. Im Rahmen der Anhörung der beteiligten Kreise hat der BBU in einer schriftlichen Stellungnahme vom Bundes-Umweltministerium gefordert, den Entwurf zurückzuziehen.

Vorausgegangen war dem nationalen Änderungsentwurf die Verabschiedung der europäischen Seveso-III-Richtlinie, die in Deutschlandland durch die Störfall-Verordnung umgesetzt wird. Diese hatte Schweröl anders als derzeit mit höheren Schwellen für die Stoffmenge in einem Betrieb versehen, ab der die Anforderungen des Störfallrechts gelten. Dadurch soll die übliche Festlegung von Mengenschwellen, die auf dem Chemikalienrecht beruht und zu niedrigen Mengenschwellen führt, umgangen werden.

Diplom-Physiker Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Offensichtlich hat auf der europäischen Ebene die Lobbyarbeit der Industrie Wirkung gezeigt. Das bedeutet aber nicht, dass Deutschland seinen bisher erreichten Standard in der Anlagensicherheit reduzieren muss. Das EU-Recht sieht vor, dass seitens der Mitgliedstaaten schärfere Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ergriffen werden können, als sie in europäischen Richtlinien festgelegt sind. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, keine Abstriche bei der Anlagensicherheit vorzunehmen und die bisherige Regelung in der Störfall-Verordnung beizubehalten.“

Zur Unterstützung seines Anti-Fracking-Engagements und seiner weiteren umwelpolitischen Aktivitäten bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Energiequellen.